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Die Informationen auf der folgenden Webseite richten sich an professionelle Anleger im Sinne der Finanzmarktrichtlinie (MIFID), bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügen, um ihre Anlageentscheidungen zu treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können.

Um auf Unternehmensebene unseren Beitrag an eine nachhaltige Zukunft zu liefern, arbeiten wir seit 2022 mit ClimatePartner zusammen. ClimatePartner unterstützt uns, unseren Carbon Footprint zu berechnen und anschließend Klimaschutzprojekte zur Kompensation der CO2-Emissionen zu finden. Wir identifizieren aktiv unsere wesentlichen CO2-Quellen und treiben deren Reduzierung voran. Für den Betrieb der HAGIM werden weiterhin konkrete Maßnahmen umgesetzt, die einen kohlenstoffarmen Betrieb ermöglichen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Auf Investment-Ebene stehen die Bedürfnisse und das Verständnis unserer Kunden von ESG im Vordergrund. Wir sehen uns als Enabler und Berater haben helfen Ihnen gerne Ihre Vorstellungen in einem Portfolio umzusetzen.

Die Vergütung der Mitarbeiter/innen ist ein Instrument der Geschäftspolitik und wird grundsätzlich von der Geschäftsführung bestimmt. Die Geschäftsführung ist damit für die angemessene Ausgestaltung und Umsetzung des Vergütungssystems sowie für die Vermeidung vergütungsbezogener Risiken verantwortlich. Die Grundsätze der Vergütungspolitik sind dem Aufsichtsrat mindestens einmal jährlich ausführlich zu erläutern. Die Vergütungspolitik gilt auch für die Geschäftsführung der HAGIM. Die Vergütung der Geschäftsführer bestimmt der Aufsichtsrat der Gesellschaft.

Die Vergütungspolitik steht im Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie, den Zielen und Interessen der Gesellschaft und umfasst Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Die Vergütungsrichtlinien der HAGIM sind in Abstimmung mit der Personalabteilung und Compliance ausgestaltet worden und sind darauf ausgerichtet, dass Kundeninteressen durch die Vergütung relevanter Personen kurz-, mittel- oder langfristig nicht beeinträchtigt werden.

Nachhaltigkeitsrisiken sind definiert als Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben können. Da sich die Vergütung der Portfoliomanager unter anderem an der Wertentwicklung der verwalteten Vermögen, somit also am Wert der Investitionen orientiert, ist ein jederzeitiger Gleichlauf von Kunden- und Mitarbeiterinteressen gewährleistet.

Die HAGIM berücksichtigt PAIs auf Unternehmensebene nicht.

Die Produkte, die von der HAGIM gemanagt und/ oder vertrieben werden und die PAIs berücksichtigen, spielen im Gesamtvolumen der HAGIM eine bisher sehr untergeordnete Rolle, da PAIs bei der deutlichen Mehrzahl an Produkten nicht berücksichtigt werden. Inwieweit künftig eine Berücksichtigung auf Produktebene erfolgen wird, hängt in erster Linie vom Bedarf unserer Investoren ab.

Im Umgang mit Artikel 4 SFDR verfolgt die HAGIM einen Proportionalitätsansatz. Die HAGIM plant PAIs auch auf Unternehmensebene zu berücksichtigen, wenn die Produkte, die PAIs berücksichtigen einen nicht unwesentlichen Teil des Gesamtvolumens ausmachen. Dieser Anteil wurde auf 10% festgelegt. Sobald die HAGIM PAIs auf Unternehmensebene berücksichtigt, wird das in einem Umfang geschehen, den die Datenlage zu diesem Zeitpunkt ermöglicht. Die Datenlage ist u.a. von angrenzenden regulatorischen oder freiwilligen Offenlegungsverpflichtungen für die investierbaren Unternehmen abhängig.

Weiterhin verfolgt die HAGIM sehr genau die regulatorischen Entwicklungen sowie die Entwicklungen am Markt und wird Anpassungen in den Vorgaben oder am Markt berücksichtigen.

Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019 / 2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben können. Diese Effekte können sich auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage des verwalteten Vermögens auswirken.

Nachhaltigkeitsrisiken fließen als qualitative Bewertung im Rahmen der generellen Analysetätigkeit durch die Entscheidungsträger des Portfolios ein. Im Investmentprozess werden sie innerhalb der fundamentalen Analyse neben anderen Risikofaktoren analysiert, qualitativ bewertet und in die Investitionsentscheidung einbezogen.

Es findet eine Betrachtung gemäß der einzelnen Dimensionen Ökologisches, Soziales und Governance statt („ESG“). Je nach verfügbarer Datenlage können in die Betrachtung Inhalte der nicht-finanziellen Berichterstattung, Bewertungen von ESG-Datenanbietern oder Adverse Media Checks einfließen. Die Betrachtung unterliegt dem Proportionalitätsprinzip und die Beurteilung der Wesentlichkeit liegt beim Entscheidungsträger des Portfolios.

Die Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken und die damit einhergehenden Vorgaben für die Finanzindustrie werden laufend beobachtet. Es kann aufgrund von Änderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der Verbesserung der Datenlage und den zur Verfügung stehenden Methoden zu Anpassungen bei dieser Strategie kommen.