Optionale Moral: Die kühle Rechnung im High Yield-Markt

13. Feb. 2026

Thomas Rentsch

Senior Portfolio Manager High Yield

Die Vorgaben zur CO2-Einsparung aus Sustainability-Linked Bonds (SLBs) umsetzen oder doch lieber eine Strafe zahlen?

Erfahren Sie, warum der Hype um SLBs in einer kühlen Kosten-Nutzen-Rechnung enden und warum es für Konzerne oft günstiger sein könnte, den „grünen Strafzins“ in Kauf zu nehmen? In einem grundlegend veränderten Marktumfeld als noch bei der Emission von SLBs zeigt sich heute ein fundamentaler Konstruktionsfehler.

Vom grünen Rausch zur kühlen Mathematik

Es fühlt sich an wie eine Ewigkeit, doch es ist erst wenige Jahre her, dass der europäische High-Yield-Markt in einen kollektiven Rausch der Nachhaltigkeit verfiel. In den Jahren 2021 und 2022 schien es für Emittenten fast fahrlässig, keine Sustainability-Linked Bonds (SLBs) zu begeben. Das Versprechen klang verlockend elegant: Wir, das Unternehmen, setzen uns ambitionierte ESG-Ziele – etwa die Reduktion von CO2-Emissionen – und wenn wir diese verfehlen, zahlen wir euch, den Investoren, zur Strafe einen höheren Kupon. Es war das perfekte Finanzinstrument für eine Welt, die glaubte, Kapitalismus und Klimarettung ließen sich per Vertragsklausel synchronisieren. Doch im harten Licht des späten Jahres 2025 weicht die Euphorie einer kühlen, fast zynischen Mathematik.

Wachstum von „ESG“ im europäischen High Yield-Markt

Quelle: Bloomberg Euro High Yield ex Financials BB-B 3% Capped Total Return Index (H23969EU Index); Gewicht am Index

Der Konstruktionsfehler: Wenn die Strafe nicht schmerzt

Wir nähern uns nun den ersten großen „Observation Dates“, jenen Stichtagen, an denen abgerechnet wird. Doch die makroökonomische Realität hat sich seit der Emission dieser Papiere drastisch gewandelt. In einem Umfeld, das von zäher Inflation, steigenden Refinanzierungskosten und geopolitischer Unsicherheit geprägt ist, drehen CFOs jeden Euro zweimal um. Und genau hier offenbart sich der fundamentale Konstruktionsfehler der meisten SLBs. Die angedrohte Strafe für das Verfehlen der Klimaziele – der sogenannte Step-up – beträgt in der Regel lediglich 25 Basispunkte. Für einen Investment-Grade-Emittenten mag das schmerzen, aber im High-Yield-Universum, wo Coupons von sechs, sieben oder acht Prozent an der Tagesordnung sind, ist dieser Aufschlag kaum mehr als ein Rundungsfehler.

Ablasshandel statt Investition: Die zynische Rechnung

Das führt zu einer fatalen Kosten-Nutzen-Analyse in den Vorstandsetagen. Viele Industrieunternehmen stehen vor der Wahl: Investieren wir jetzt Millionen in komplexe neue Filteranlagen oder die Elektrifizierung des Fuhrparks, um die Kriterien des Bonds zu erfüllen? Oder akzeptieren wir einfach den Step-up? Immer häufiger lautet die Antwort, dass die Strafe billiger ist als die Tugend. Der Zinsaufschlag mutiert von einer abschreckenden Sanktion zu einer simplen Optionsprämie. Das Unternehmen erkauft sich für läppische 0,25 Prozentpunkte das Recht, den Klimaschutz zu verschieben. Aus der edlen Anreizstruktur wird ein moderner Ablasshandel, bei dem der finanzielle Schmerz viel zu gering ist, um eine echte Verhaltensänderung zu erzwingen, wenn es wirtschaftlich gerade unbequem wird.

Fluglinie – Ziel Reduktion Treibhausgasemission -10%; o,25% Kupon Strafe für letzte 2 Jahre bei Nichterreichen des Ziels

Quelle: Fiktives Besipiel

Ein zahnloser Tiger: Die Lehre für den Markt

Für Investoren ist dies eine ernüchternde Entwicklung. Wer diese Anleihen kaufte, wollte Impact sehen, keine marginal höhere Rendite, die auf dem Scheitern von Nachhaltigkeitszielen basiert. Wenn sich nun herausstellt, dass Emittenten den Step-up als „Cost of doing business“ einfach einpreisen, verliert die Anlageklasse ihre Glaubwürdigkeit. Der Markt lernt gerade auf die harte Tour, dass guter Wille in Kreditverträgen nur dann Bestand hat, wenn die ökonomischen Anreize auch in der Krise beißen. Solange es günstiger ist, die Umwelt zu verschmutzen und dafür eine kleine Gebühr an die Gläubiger zu entrichten, bleibt der SLB ein zahnloser Tiger in einem Markt, der Zähne bitter nötig hätte.

„Oft ist die rationale Entscheidung der Unternehmen, dass die Strafe billiger ist als Tugend.“

 – Thomas Rentsch

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Auf Investment-Ebene stehen die Bedürfnisse und das Verständnis unserer Kunden von ESG im Vordergrund. Wir sehen uns als Enabler und Berater haben helfen Ihnen gerne Ihre Vorstellungen in einem Portfolio umzusetzen.

Die Vergütung der Mitarbeiter/innen ist ein Instrument der Geschäftspolitik und wird grundsätzlich von der Geschäftsführung bestimmt. Die Geschäftsführung ist damit für die angemessene Ausgestaltung und Umsetzung des Vergütungssystems sowie für die Vermeidung vergütungsbezogener Risiken verantwortlich. Die Grundsätze der Vergütungspolitik sind dem Aufsichtsrat mindestens einmal jährlich ausführlich zu erläutern. Die Vergütungspolitik gilt auch für die Geschäftsführung der HAGIM. Die Vergütung der Geschäftsführer bestimmt der Aufsichtsrat der Gesellschaft.

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Nachhaltigkeitsrisiken sind definiert als Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben können. Da sich die Vergütung der Portfoliomanager unter anderem an der Wertentwicklung der verwalteten Vermögen, somit also am Wert der Investitionen orientiert, ist ein jederzeitiger Gleichlauf von Kunden- und Mitarbeiterinteressen gewährleistet.

Die HAGIM berücksichtigt PAIs auf Unternehmensebene nicht.

Die Produkte, die von der HAGIM gemanagt und/ oder vertrieben werden und die PAIs berücksichtigen, spielen im Gesamtvolumen der HAGIM eine bisher sehr untergeordnete Rolle, da PAIs bei der deutlichen Mehrzahl an Produkten nicht berücksichtigt werden. Inwieweit künftig eine Berücksichtigung auf Produktebene erfolgen wird, hängt in erster Linie vom Bedarf unserer Investoren ab.

Im Umgang mit Artikel 4 SFDR verfolgt die HAGIM einen Proportionalitätsansatz. Die HAGIM plant PAIs auch auf Unternehmensebene zu berücksichtigen, wenn die Produkte, die PAIs berücksichtigen einen nicht unwesentlichen Teil des Gesamtvolumens ausmachen. Dieser Anteil wurde auf 10% festgelegt. Sobald die HAGIM PAIs auf Unternehmensebene berücksichtigt, wird das in einem Umfang geschehen, den die Datenlage zu diesem Zeitpunkt ermöglicht. Die Datenlage ist u.a. von angrenzenden regulatorischen oder freiwilligen Offenlegungsverpflichtungen für die investierbaren Unternehmen abhängig.

Weiterhin verfolgt die HAGIM sehr genau die regulatorischen Entwicklungen sowie die Entwicklungen am Markt und wird Anpassungen in den Vorgaben oder am Markt berücksichtigen.

Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019 / 2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben können. Diese Effekte können sich auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage des verwalteten Vermögens auswirken.

Nachhaltigkeitsrisiken fließen als qualitative Bewertung im Rahmen der generellen Analysetätigkeit durch die Entscheidungsträger des Portfolios ein. Im Investmentprozess werden sie innerhalb der fundamentalen Analyse neben anderen Risikofaktoren analysiert, qualitativ bewertet und in die Investitionsentscheidung einbezogen.

Es findet eine Betrachtung gemäß der einzelnen Dimensionen Ökologisches, Soziales und Governance statt („ESG“). Je nach verfügbarer Datenlage können in die Betrachtung Inhalte der nicht-finanziellen Berichterstattung, Bewertungen von ESG-Datenanbietern oder Adverse Media Checks einfließen. Die Betrachtung unterliegt dem Proportionalitätsprinzip und die Beurteilung der Wesentlichkeit liegt beim Entscheidungsträger des Portfolios.

Die Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken und die damit einhergehenden Vorgaben für die Finanzindustrie werden laufend beobachtet. Es kann aufgrund von Änderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der Verbesserung der Datenlage und den zur Verfügung stehenden Methoden zu Anpassungen bei dieser Strategie kommen.