Positive Konjunkturnachrichten

3. Mai. 2024

Kein Grund zur Freude im Investment Grade

Mit einer weiteren Verbesserung der Einkaufsmanagerindizes für die Eurozone im April setzt sich die konjunkturelle Erholung in Europa fort. Historisch betrachtet konnten die Risikoprämien in dieser Phase des Konjunkturzyklus jedoch meist nicht weiter fallen. Angesichts der aktuellen makroökonomischen Risiken und der historischen Beobachtungen erwarten im besten Fall stabile Risikoprämien.

Zahlreiche Frühindikatoren deuten auf eine konjunkturelle Erholung – trotz der negativen Nachrichtenlage. Die Einkaufsmanagerindizes haben sich seit Dezember 2023 deutlich verbessert. Für die Eurozone signalisierte der Komposit Indikator mit 50,03 (+2,4) erstmals seit Mai 2023 eine Expansion. Im gleichen Zeitraum stieg der globale Einkaufsmanagerindex um +1,3 Punkte auf 52,3. Die Erholung im Euroraum ist somit trotz anhaltend negativer Nachrichten auf einem erfreulichen Weg. Auch die OECD Composite Leading Indicators bestätigen diese Beobachtung. Für die vier größten europäischen Länder wird seit März 2024 sogar der Eintritt in die Boomphase des Konjunkturzyklus signalisiert.[1]

Für Kreditinvestoren ist die fortschreitende Konjunkturerholung allerdings kein Grund zur Freude. Historisch betrachtet konnten sich Risikoprämien in diesem Umfeld nur selten einengen. In Grafik 1 ist deutlich zu erkennen, dass Risikoprämien seit dem Anfang des Jahrtausends mit Ausnahme der Phasen in 2013 und 2017 seitwärts tendierten oder sogar gestiegen sind. Die beste Zeit für Kreditinvestoren ist die Phase des Aufschwungs. So auch in dem letzten Zyklus, in dem seit Beginn der Erholungsphase im Oktober 2022 bis Februar 2024 die Risikoaufschläge um 78bp gesunken sind.

 

Angesichts der aktuellen makroökonomischen Risiken und der historischen Beobachtungen erwarten im besten Fall stabile Risikoprämien. Wir empfehlen daher, das allgemeine Marktrisiko zu reduzieren und sich verstärkt auf Relative-Value-Möglichkeiten im Investment-Grade-Bereich zu konzentrieren.

Entwicklung von EUR IG Spreads über den Wirtschaftszyklus

Quelle: Eigene Darstellung; Bloomberg (Bloomberg Euro AGG Corporate Excl Financials Index OAS; 4 Big European OECD Leading Indicators CLI Amplitude Adjusted SA) ; Stand 10.04.2024
[1] Interpreting OECD Composite Leading Indicators (CLIs), October 2020 (https://www.oecd.org/sdd/leading-indicators/Interpreting_OECD_Composite_Leading_Indicators.pdf)
Risiken

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Nachhaltigkeitsrisiken sind definiert als Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben können. Da sich die Vergütung der Portfoliomanager unter anderem an der Wertentwicklung der verwalteten Vermögen, somit also am Wert der Investitionen orientiert, ist ein jederzeitiger Gleichlauf von Kunden- und Mitarbeiterinteressen gewährleistet.

Die HAGIM berücksichtigt PAIs auf Unternehmensebene nicht.

Die Produkte, die von der HAGIM gemanagt und/ oder vertrieben werden und die PAIs berücksichtigen, spielen im Gesamtvolumen der HAGIM eine bisher sehr untergeordnete Rolle, da PAIs bei der deutlichen Mehrzahl an Produkten nicht berücksichtigt werden. Inwieweit künftig eine Berücksichtigung auf Produktebene erfolgen wird, hängt in erster Linie vom Bedarf unserer Investoren ab.

Im Umgang mit Artikel 4 SFDR verfolgt die HAGIM einen Proportionalitätsansatz. Die HAGIM plant PAIs auch auf Unternehmensebene zu berücksichtigen, wenn die Produkte, die PAIs berücksichtigen einen nicht unwesentlichen Teil des Gesamtvolumens ausmachen. Dieser Anteil wurde auf 10% festgelegt. Sobald die HAGIM PAIs auf Unternehmensebene berücksichtigt, wird das in einem Umfang geschehen, den die Datenlage zu diesem Zeitpunkt ermöglicht. Die Datenlage ist u.a. von angrenzenden regulatorischen oder freiwilligen Offenlegungsverpflichtungen für die investierbaren Unternehmen abhängig.

Weiterhin verfolgt die HAGIM sehr genau die regulatorischen Entwicklungen sowie die Entwicklungen am Markt und wird Anpassungen in den Vorgaben oder am Markt berücksichtigen.

Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019 / 2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben können. Diese Effekte können sich auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage des verwalteten Vermögens auswirken.

Nachhaltigkeitsrisiken fließen als qualitative Bewertung im Rahmen der generellen Analysetätigkeit durch die Entscheidungsträger des Portfolios ein. Im Investmentprozess werden sie innerhalb der fundamentalen Analyse neben anderen Risikofaktoren analysiert, qualitativ bewertet und in die Investitionsentscheidung einbezogen.

Es findet eine Betrachtung gemäß der einzelnen Dimensionen Ökologisches, Soziales und Governance statt („ESG“). Je nach verfügbarer Datenlage können in die Betrachtung Inhalte der nicht-finanziellen Berichterstattung, Bewertungen von ESG-Datenanbietern oder Adverse Media Checks einfließen. Die Betrachtung unterliegt dem Proportionalitätsprinzip und die Beurteilung der Wesentlichkeit liegt beim Entscheidungsträger des Portfolios.

Die Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken und die damit einhergehenden Vorgaben für die Finanzindustrie werden laufend beobachtet. Es kann aufgrund von Änderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der Verbesserung der Datenlage und den zur Verfügung stehenden Methoden zu Anpassungen bei dieser Strategie kommen.