Rechtliche Hinweise

Allgemeines

 

(1) Haftungsausschluss

Die auf unserer Website bereitgestellten Informationen beruhen auf Quellen, die wir für verlässlich halten. Wir übernehmen jedoch keine Gewähr – weder für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen oder etwaiger Empfehlungen noch für deren wirtschaftliche oder steuerliche Auswirkungen. Diese Veröffentlichungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen auf keinen Fall die anleger- und produktbezogene Beratung. Insbesondere Informationen über Wertpapiere stellen keine Aufforderungen zum Kauf oder zum Verkauf dar. Das öffentliche Angebot und der Verkauf von Wertpapieren unterliegen in den einzelnen Ländern jeweils nationalen Gesetzen und sonstigen gesetzlichen Regelungen.

Sämtliche auf dieser Homepage veröffentlichten Informationen werden von der H&A Global Investment Management GmbH zeitnah mit der gebotenen Sorgfalt aktualisiert und überprüft. Gleichwohl übernimmt die H&A Global Investment Management GmbH keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen. Die H&A Global Investment Management GmbH kann im Falle von ungenauen, unvollständigen oder nicht aktuellen Daten sowie im Falle der Fälschung von Daten nicht haftbar gemacht werden.

(2) Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Soweit Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der H&A Global Investment Management GmbH entstehen, unterliegen diese ausschließlich deutschem Recht. Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass sich unser Internet-Angebot ausschließlich an Personen richtet, die einer Rechtsordnung angehören, nach welcher eine solche Rechtswahlklausel zulässig ist. Als Gerichtsstand wird – soweit rechtlich zulässig – Frankfurt am Main oder München vereinbart.

(3) Haftungsbeschränkungen

Das fehlerfreie Funktionieren dieser Seite kann von der H&A Global Investment Management GmbH nicht gewährleistet werden. In keinem Fall haftet H&A Global Investment Management GmbH für Verluste oder Schäden irgendwelcher Art. Dieser Haftungsausschluss umfasst sowohl direkte, indirekte als auch Folgeschäden, die aus oder im Zusammenhang mit dem Zugriff auf die Benutzung oder Leistung bzw. Abfragen der H&A Global Investment Management GmbH-Website oder durch die Verknüpfung (linking) mit anderen Websites entstehen könnten, auch wenn H&A Global Investment Management GmbH auf die Möglichkeit solcher Schäden nicht hingewiesen hat.

(4) Keine Aufträge per E-Mail

Wir weisen darauf hin, dass wir via E-Mail keine rechtsverbindlichen Aufträge und Weisungen entgegennehmen. Bitte sprechen Sie dazu Ihren Kundenbetreuer an.

(5) Verknüpfte Websites

Wenn Sie bestimmte Verknüpfungen (Links) auf der H&A Global Investment Management GmbH-Website aktivieren, verlassen Sie unter Umständen die H&A Global Investment Management GmbH-Website. H&A Global Investment Management GmbH hat die anderen mit der H&A Global Investment Management GmbH-Website verknüpften Websites nicht geprüft und übernimmt für deren Inhalte, insbesondere für die darauf angebotenen Produkte oder Dienstleistungen bzw. sonstigen Angebote und Informationen, keinerlei Verantwortung.

(6) Urheberrecht

Inhalt und Struktur dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textauszügen oder Bildmaterial, bedarf der vorherigen Zustimmung der H&A Global Investment Management GmbH.

Beschwerdemanagement

 

Die fortwährende Zufriedenheit unserer Geschäftspartner mit den von uns angebotenen Dienstleistungen hat für uns höchste Priorität. Es ist unsere unternehmerische Grundhaltung, unseren Geschäftspartnern über die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung eine kontinuierliche Wertschöpfung zu bieten und etwaige Probleme umgehend und bestmöglich zu lösen. Damit wir diesem Anspruch gerecht werden können, haben wir detaillierte Richtlinien und Verfahren zum Umgang mit Beschwerden implementiert, deren Grundzüge wir Ihnen nachfolgend gerne darstellen möchten.

H&A Global Investment Management GmbH:

Investor Protection

Grundsätze über den Umgang mit Interessenkonflikten der H & A Global Investment Management GmbH
Stand: Juli 2024
Best Execution Policy der H&A Global Investment Management GmbH
Stand: Februar 2024
Qualitätsbericht zum Top 5 Reporting: 2023

Mitwirkungspolitik

 

Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG 
Stand: August 2023

    ESG: Regulatorische Veröffentlichungspflichten

    Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

    Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019 / 2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben können. Diese Effekte können sich auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage des verwalteten Vermögens auswirken.

    Nachhaltigkeitsrisiken fließen als qualitative Bewertung im Rahmen der generellen Analysetätigkeit durch die Entscheidungsträger des Portfolios ein. Im Investmentprozess werden sie innerhalb der fundamentalen Analyse neben anderen Risikofaktoren analysiert, qualitativ bewertet und in die Investitionsentscheidung einbezogen.

    Es findet eine Betrachtung gemäß der einzelnen Dimensionen Ökologisches, Soziales und Governance statt („ESG“). Je nach verfügbarer Datenlage können in die Betrachtung Inhalte der nicht-finanziellen Berichterstattung, Bewertungen von ESG-Datenanbietern oder Adverse Media Checks einfließen. Die Betrachtung unterliegt dem Proportionalitätsprinzip und die Beurteilung der Wesentlichkeit liegt beim Entscheidungsträger des Portfolios.

    Die Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken und die damit einhergehenden Vorgaben für die Finanzindustrie werden laufend beobachtet. Es kann aufgrund von Änderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der Verbesserung der Datenlage und den zur Verfügung stehenden Methoden zu Anpassungen bei dieser Strategie kommen.

    Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens

    Die HAGIM berücksichtigt PAIs auf Unternehmensebene nicht.

    Die Produkte, die von der HAGIM gemanagt und/ oder vertrieben werden und die PAIs berücksichtigen, spielen im Gesamtvolumen der HAGIM eine bisher sehr untergeordnete Rolle, da PAIs bei der deutlichen Mehrzahl an Produkten nicht berücksichtigt werden. Inwieweit künftig eine Berücksichtigung auf Produktebene erfolgen wird, hängt in erster Linie vom Bedarf unserer Investoren ab.

    Im Umgang mit Artikel 4 SFDR verfolgt die HAGIM einen Proportionalitätsansatz. Die HAGIM plant PAIs auch auf Unternehmensebene zu berücksichtigen, wenn die Produkte, die PAIs berücksichtigen einen nicht unwesentlichen Teil des Gesamtvolumens ausmachen. Dieser Anteil wurde auf 10% festgelegt. Sobald die HAGIM PAIs auf Unternehmensebene berücksichtigt, wird das in einem Umfang geschehen, den die Datenlage zu diesem Zeitpunkt ermöglicht. Die Datenlage ist u.a. von angrenzenden regulatorischen oder freiwilligen Offenlegungsverpflichtungen für die investierbaren Unternehmen abhängig.

    Weiterhin verfolgt die HAGIM sehr genau die regulatorischen Entwicklungen sowie die Entwicklungen am Markt und wird Anpassungen in den Vorgaben oder am Markt berücksichtigen.

    Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

    Die Vergütung der Mitarbeiter/innen ist ein Instrument der Geschäftspolitik und wird grundsätzlich von der Geschäftsführung bestimmt. Die Geschäftsführung ist damit für die angemessene Ausgestaltung und Umsetzung des Vergütungssystems sowie für die Vermeidung vergütungsbezogener Risiken verantwortlich. Die Grundsätze der Vergütungspolitik sind dem Aufsichtsrat mindestens einmal jährlich ausführlich zu erläutern. Die Vergütungspolitik gilt auch für die Geschäftsführung der HAGIM. Die Vergütung der Geschäftsführer bestimmt der Aufsichtsrat der Gesellschaft.

    Die Vergütungspolitik steht im Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie, den Zielen und Interessen der Gesellschaft und umfasst Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Die Vergütungsrichtlinien der HAGIM sind in Abstimmung mit der Personalabteilung und Compliance ausgestaltet worden und sind darauf ausgerichtet, dass Kundeninteressen durch die Vergütung relevanter Personen kurz-, mittel- oder langfristig nicht beeinträchtigt werden.

    Nachhaltigkeitsrisiken sind definiert als Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben können. Da sich die Vergütung der Portfoliomanager unter anderem an der Wertentwicklung der verwalteten Vermögen, somit also am Wert der Investitionen orientiert, ist ein jederzeitiger Gleichlauf von Kunden- und Mitarbeiterinteressen gewährleistet.

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    Die Informationen auf der folgenden Webseite richten sich an professionelle Anleger im Sinne der Finanzmarktrichtlinie (MIFID), bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügen, um ihre Anlageentscheidungen zu treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können.

    Um auf Unternehmensebene unseren Beitrag an eine nachhaltige Zukunft zu liefern, arbeiten wir seit 2022 mit ClimatePartner zusammen. ClimatePartner unterstützt uns, unseren Carbon Footprint zu berechnen und anschließend Klimaschutzprojekte zur Kompensation der CO2-Emissionen zu finden. Wir identifizieren aktiv unsere wesentlichen CO2-Quellen und treiben deren Reduzierung voran. Für den Betrieb der HAGIM werden weiterhin konkrete Maßnahmen umgesetzt, die einen kohlenstoffarmen Betrieb ermöglichen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

    Auf Investment-Ebene stehen die Bedürfnisse und das Verständnis unserer Kunden von ESG im Vordergrund. Wir sehen uns als Enabler und Berater haben helfen Ihnen gerne Ihre Vorstellungen in einem Portfolio umzusetzen.

    Die Vergütung der Mitarbeiter/innen ist ein Instrument der Geschäftspolitik und wird grundsätzlich von der Geschäftsführung bestimmt. Die Geschäftsführung ist damit für die angemessene Ausgestaltung und Umsetzung des Vergütungssystems sowie für die Vermeidung vergütungsbezogener Risiken verantwortlich. Die Grundsätze der Vergütungspolitik sind dem Aufsichtsrat mindestens einmal jährlich ausführlich zu erläutern. Die Vergütungspolitik gilt auch für die Geschäftsführung der HAGIM. Die Vergütung der Geschäftsführer bestimmt der Aufsichtsrat der Gesellschaft.

    Die Vergütungspolitik steht im Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie, den Zielen und Interessen der Gesellschaft und umfasst Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Die Vergütungsrichtlinien der HAGIM sind in Abstimmung mit der Personalabteilung und Compliance ausgestaltet worden und sind darauf ausgerichtet, dass Kundeninteressen durch die Vergütung relevanter Personen kurz-, mittel- oder langfristig nicht beeinträchtigt werden.

    Nachhaltigkeitsrisiken sind definiert als Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben können. Da sich die Vergütung der Portfoliomanager unter anderem an der Wertentwicklung der verwalteten Vermögen, somit also am Wert der Investitionen orientiert, ist ein jederzeitiger Gleichlauf von Kunden- und Mitarbeiterinteressen gewährleistet.

    Die HAGIM berücksichtigt PAIs auf Unternehmensebene nicht.

    Die Produkte, die von der HAGIM gemanagt und/ oder vertrieben werden und die PAIs berücksichtigen, spielen im Gesamtvolumen der HAGIM eine bisher sehr untergeordnete Rolle, da PAIs bei der deutlichen Mehrzahl an Produkten nicht berücksichtigt werden. Inwieweit künftig eine Berücksichtigung auf Produktebene erfolgen wird, hängt in erster Linie vom Bedarf unserer Investoren ab.

    Im Umgang mit Artikel 4 SFDR verfolgt die HAGIM einen Proportionalitätsansatz. Die HAGIM plant PAIs auch auf Unternehmensebene zu berücksichtigen, wenn die Produkte, die PAIs berücksichtigen einen nicht unwesentlichen Teil des Gesamtvolumens ausmachen. Dieser Anteil wurde auf 10% festgelegt. Sobald die HAGIM PAIs auf Unternehmensebene berücksichtigt, wird das in einem Umfang geschehen, den die Datenlage zu diesem Zeitpunkt ermöglicht. Die Datenlage ist u.a. von angrenzenden regulatorischen oder freiwilligen Offenlegungsverpflichtungen für die investierbaren Unternehmen abhängig.

    Weiterhin verfolgt die HAGIM sehr genau die regulatorischen Entwicklungen sowie die Entwicklungen am Markt und wird Anpassungen in den Vorgaben oder am Markt berücksichtigen.

    Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019 / 2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben können. Diese Effekte können sich auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage des verwalteten Vermögens auswirken.

    Nachhaltigkeitsrisiken fließen als qualitative Bewertung im Rahmen der generellen Analysetätigkeit durch die Entscheidungsträger des Portfolios ein. Im Investmentprozess werden sie innerhalb der fundamentalen Analyse neben anderen Risikofaktoren analysiert, qualitativ bewertet und in die Investitionsentscheidung einbezogen.

    Es findet eine Betrachtung gemäß der einzelnen Dimensionen Ökologisches, Soziales und Governance statt („ESG“). Je nach verfügbarer Datenlage können in die Betrachtung Inhalte der nicht-finanziellen Berichterstattung, Bewertungen von ESG-Datenanbietern oder Adverse Media Checks einfließen. Die Betrachtung unterliegt dem Proportionalitätsprinzip und die Beurteilung der Wesentlichkeit liegt beim Entscheidungsträger des Portfolios.

    Die Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken und die damit einhergehenden Vorgaben für die Finanzindustrie werden laufend beobachtet. Es kann aufgrund von Änderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der Verbesserung der Datenlage und den zur Verfügung stehenden Methoden zu Anpassungen bei dieser Strategie kommen.