Schuldenabbau statt Dividenden

15. Apr.. 2024

Immer mehr bonitätsschwache Unternehmen im Investment Grade Segment kürzen ihre Dividenden, um ein Abstufen in den High Yield Bereich zu verhindern. Diese Veränderung bietet jedoch aktiven Investoren spannende Chancen. Erfahren Sie mehr in diesem Blitzlicht!

Ein schwaches Wachstumsumfeld, höhere Kosten und dauerhaft höhere Refinanzierungskonditionen haben den Druck auf die bonitätsmäßig schwächsten Unternehmen aus dem EUR Investment Grade Universum erhöht. Unternehmen, die in den meisten Fällen bereits mit operativen Problemen zu kämpfen haben, laufen in diesem Umfeld Gefahr ihr Investment Grade Rating zu verlieren. Dabei verschärft jedes Downgrade die Situation zusätzlich.
Wir beobachten bereits seit einiger Zeit, dass CFOs bonitätsschwacher Unternehmen (BBB oder schlechter) nicht tatenlos bleiben, sondern zum Teil drastische Maßnahmen ergreifen, um die Bonität ihres Unternehmens zu verteidigen. Neben materiellen Dividendenkürzungen wurden auch Spartenverkäufe oder Eigenkapitalerhöhungen angekündigt bzw. bereits durchgeführt mit der klaren Intention die Unternehmensbilanz zu stärken. Bereits in 2023 haben bonitätsschwache Unternehmen im EUR Investment Grade Universum eine materielle Kürzung ihrer Dividende (mind. 50% gegenüber dem Vorjahr) vorgenommen. So haben 7% der BBB oder schlechter bewerteten Unternehmen ihre Dividende gekürzt. Das entspricht fast einer Verdopplung zum Vorjahr. Basierend auf Analystenerwartungen und Unternehmensankündigungen sollten in 2024 weitere substanzielle Dividendenkürzung folgen.

Closing Words

Für manche Unternehmen mag die Dividendenkürzung zu spät kommen, um den Absturz in das High Yield Segment zu verhindern. Bei richtiger Selektion hingegen bietet das Segment im EUR Investment Grade Universum, das BBB oder schlechter bewertet ist, nach wie vor attraktive Opportunitäten.
Quelle: Bloomberg, Prozentualer Anteil von börsennotierten Unternehmen aus dem Bloomberg Pan-European Aggregate: Industrial Index mit einem Dividendenrückgang von mind. 50% ggü. dem Vorjahr (Analystenschätzung). Stand 28.03.2024
Risiken

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Auf Investment-Ebene stehen die Bedürfnisse und das Verständnis unserer Kunden von ESG im Vordergrund. Wir sehen uns als Enabler und Berater haben helfen Ihnen gerne Ihre Vorstellungen in einem Portfolio umzusetzen.

Die Vergütung der Mitarbeiter/innen ist ein Instrument der Geschäftspolitik und wird grundsätzlich von der Geschäftsführung bestimmt. Die Geschäftsführung ist damit für die angemessene Ausgestaltung und Umsetzung des Vergütungssystems sowie für die Vermeidung vergütungsbezogener Risiken verantwortlich. Die Grundsätze der Vergütungspolitik sind dem Aufsichtsrat mindestens einmal jährlich ausführlich zu erläutern. Die Vergütungspolitik gilt auch für die Geschäftsführung der HAGIM. Die Vergütung der Geschäftsführer bestimmt der Aufsichtsrat der Gesellschaft.

Die Vergütungspolitik steht im Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie, den Zielen und Interessen der Gesellschaft und umfasst Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Die Vergütungsrichtlinien der HAGIM sind in Abstimmung mit der Personalabteilung und Compliance ausgestaltet worden und sind darauf ausgerichtet, dass Kundeninteressen durch die Vergütung relevanter Personen kurz-, mittel- oder langfristig nicht beeinträchtigt werden.

Nachhaltigkeitsrisiken sind definiert als Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben können. Da sich die Vergütung der Portfoliomanager unter anderem an der Wertentwicklung der verwalteten Vermögen, somit also am Wert der Investitionen orientiert, ist ein jederzeitiger Gleichlauf von Kunden- und Mitarbeiterinteressen gewährleistet.

Die HAGIM berücksichtigt PAIs auf Unternehmensebene nicht.

Die Produkte, die von der HAGIM gemanagt und/ oder vertrieben werden und die PAIs berücksichtigen, spielen im Gesamtvolumen der HAGIM eine bisher sehr untergeordnete Rolle, da PAIs bei der deutlichen Mehrzahl an Produkten nicht berücksichtigt werden. Inwieweit künftig eine Berücksichtigung auf Produktebene erfolgen wird, hängt in erster Linie vom Bedarf unserer Investoren ab.

Im Umgang mit Artikel 4 SFDR verfolgt die HAGIM einen Proportionalitätsansatz. Die HAGIM plant PAIs auch auf Unternehmensebene zu berücksichtigen, wenn die Produkte, die PAIs berücksichtigen einen nicht unwesentlichen Teil des Gesamtvolumens ausmachen. Dieser Anteil wurde auf 10% festgelegt. Sobald die HAGIM PAIs auf Unternehmensebene berücksichtigt, wird das in einem Umfang geschehen, den die Datenlage zu diesem Zeitpunkt ermöglicht. Die Datenlage ist u.a. von angrenzenden regulatorischen oder freiwilligen Offenlegungsverpflichtungen für die investierbaren Unternehmen abhängig.

Weiterhin verfolgt die HAGIM sehr genau die regulatorischen Entwicklungen sowie die Entwicklungen am Markt und wird Anpassungen in den Vorgaben oder am Markt berücksichtigen.

Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019 / 2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben können. Diese Effekte können sich auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage des verwalteten Vermögens auswirken.

Nachhaltigkeitsrisiken fließen als qualitative Bewertung im Rahmen der generellen Analysetätigkeit durch die Entscheidungsträger des Portfolios ein. Im Investmentprozess werden sie innerhalb der fundamentalen Analyse neben anderen Risikofaktoren analysiert, qualitativ bewertet und in die Investitionsentscheidung einbezogen.

Es findet eine Betrachtung gemäß der einzelnen Dimensionen Ökologisches, Soziales und Governance statt („ESG“). Je nach verfügbarer Datenlage können in die Betrachtung Inhalte der nicht-finanziellen Berichterstattung, Bewertungen von ESG-Datenanbietern oder Adverse Media Checks einfließen. Die Betrachtung unterliegt dem Proportionalitätsprinzip und die Beurteilung der Wesentlichkeit liegt beim Entscheidungsträger des Portfolios.

Die Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken und die damit einhergehenden Vorgaben für die Finanzindustrie werden laufend beobachtet. Es kann aufgrund von Änderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der Verbesserung der Datenlage und den zur Verfügung stehenden Methoden zu Anpassungen bei dieser Strategie kommen.