Rising Stars – wie geht es weiter

15. Feb. 2024

Steffen Ullmann
Senior Portfolio Manager Investment Grade

Rising Stars waren eines der erfolgreichsten Credit-Themen in 2023 und unserer Ansicht sprechen die aktuellen Trends für das Thema. Aufgrund des deutlich gesunkenen Renditepotentials fokussieren wir uns aktuell auf wenige aussichtsreiche Kandidaten.

Rising Stars war eines der prominentesten Credit-Themen in 2023 und Anleger konnten sich bei richtiger Positionierung an einer starken Performance erfreuen. Netflix und Ford waren die wohl bekanntesten Rising Stars des letzten Jahres. Blickt man jedoch zurück, hätten die Vorzeichen nicht unterschiedlicher sein können: Während Netflix einer der größten Profiteure der Corona Pandemie war, zählte Ford zu den Leidtragenden. Dennoch schafften beide Unternehmen im letzten Jahr den Sprung in den Investment Grade Bereich, eine der wenigen Gemeinsamkeiten. Neben den deutlich verbesserten operationalen Ergebnissen spielte die Fokussierung auf eine solidere Bilanz eine entscheidene Rolle bei vielen Upgrades. Denn durch das neue Zinsumfeld hat sich der Anreiz für einen niedrigeren Verschuldungsgrad deutlich erhöht – und wir beobachten zurzeit auch eine Zurückhaltung bei großen, schuldenfinanzierten Unternehmensübernahmen, bei Erweiterungsinvestitionen sowie Dividenden und Aktienrückkaufprogrammen. Ein aus Kreditgebersicht positiver Trend. Die Gefahr einer kurzfristigen Umkehr der aktuellen Trends schätzen wir trotz der vielen globalen Unsicherheiten als gering ein. Da sich das Renditepotential für potentielle Risingstars in den letzten Monaten deutlich verringert hat (siehe Chart1), konzentrieren wir uns aktuell auf wenige aussichtsreiche Kandidaten, die über unsere detailierte Unternehmensanalyse identifiziert wurden.

Risikoaufschlag von BB über BBB Anleihen

Quelle: Bloomberg (Bloomberg Euro High Yield BB Rating Only Total Return Index Value Unhedged EUR; Bloomberg Euro-Aggregate: Industrials Baa); Stand 09.02.2024
Risiken
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Um auf Unternehmensebene unseren Beitrag an eine nachhaltige Zukunft zu liefern, arbeiten wir seit 2022 mit ClimatePartner zusammen. ClimatePartner unterstützt uns, unseren Carbon Footprint zu berechnen und anschließend Klimaschutzprojekte zur Kompensation der CO2-Emissionen zu finden. Wir identifizieren aktiv unsere wesentlichen CO2-Quellen und treiben deren Reduzierung voran. Für den Betrieb der HAGIM werden weiterhin konkrete Maßnahmen umgesetzt, die einen kohlenstoffarmen Betrieb ermöglichen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Auf Investment-Ebene stehen die Bedürfnisse und das Verständnis unserer Kunden von ESG im Vordergrund. Wir sehen uns als Enabler und Berater haben helfen Ihnen gerne Ihre Vorstellungen in einem Portfolio umzusetzen.

Die Vergütung der Mitarbeiter/innen ist ein Instrument der Geschäftspolitik und wird grundsätzlich von der Geschäftsführung bestimmt. Die Geschäftsführung ist damit für die angemessene Ausgestaltung und Umsetzung des Vergütungssystems sowie für die Vermeidung vergütungsbezogener Risiken verantwortlich. Die Grundsätze der Vergütungspolitik sind dem Aufsichtsrat mindestens einmal jährlich ausführlich zu erläutern. Die Vergütungspolitik gilt auch für die Geschäftsführung der HAGIM. Die Vergütung der Geschäftsführer bestimmt der Aufsichtsrat der Gesellschaft.

Die Vergütungspolitik steht im Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie, den Zielen und Interessen der Gesellschaft und umfasst Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Die Vergütungsrichtlinien der HAGIM sind in Abstimmung mit der Personalabteilung und Compliance ausgestaltet worden und sind darauf ausgerichtet, dass Kundeninteressen durch die Vergütung relevanter Personen kurz-, mittel- oder langfristig nicht beeinträchtigt werden.

Nachhaltigkeitsrisiken sind definiert als Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben können. Da sich die Vergütung der Portfoliomanager unter anderem an der Wertentwicklung der verwalteten Vermögen, somit also am Wert der Investitionen orientiert, ist ein jederzeitiger Gleichlauf von Kunden- und Mitarbeiterinteressen gewährleistet.

Die HAGIM berücksichtigt PAIs auf Unternehmensebene nicht.

Die Produkte, die von der HAGIM gemanagt und/ oder vertrieben werden und die PAIs berücksichtigen, spielen im Gesamtvolumen der HAGIM eine bisher sehr untergeordnete Rolle, da PAIs bei der deutlichen Mehrzahl an Produkten nicht berücksichtigt werden. Inwieweit künftig eine Berücksichtigung auf Produktebene erfolgen wird, hängt in erster Linie vom Bedarf unserer Investoren ab.

Im Umgang mit Artikel 4 SFDR verfolgt die HAGIM einen Proportionalitätsansatz. Die HAGIM plant PAIs auch auf Unternehmensebene zu berücksichtigen, wenn die Produkte, die PAIs berücksichtigen einen nicht unwesentlichen Teil des Gesamtvolumens ausmachen. Dieser Anteil wurde auf 10% festgelegt. Sobald die HAGIM PAIs auf Unternehmensebene berücksichtigt, wird das in einem Umfang geschehen, den die Datenlage zu diesem Zeitpunkt ermöglicht. Die Datenlage ist u.a. von angrenzenden regulatorischen oder freiwilligen Offenlegungsverpflichtungen für die investierbaren Unternehmen abhängig.

Weiterhin verfolgt die HAGIM sehr genau die regulatorischen Entwicklungen sowie die Entwicklungen am Markt und wird Anpassungen in den Vorgaben oder am Markt berücksichtigen.

Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019 / 2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben können. Diese Effekte können sich auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage des verwalteten Vermögens auswirken.

Nachhaltigkeitsrisiken fließen als qualitative Bewertung im Rahmen der generellen Analysetätigkeit durch die Entscheidungsträger des Portfolios ein. Im Investmentprozess werden sie innerhalb der fundamentalen Analyse neben anderen Risikofaktoren analysiert, qualitativ bewertet und in die Investitionsentscheidung einbezogen.

Es findet eine Betrachtung gemäß der einzelnen Dimensionen Ökologisches, Soziales und Governance statt („ESG“). Je nach verfügbarer Datenlage können in die Betrachtung Inhalte der nicht-finanziellen Berichterstattung, Bewertungen von ESG-Datenanbietern oder Adverse Media Checks einfließen. Die Betrachtung unterliegt dem Proportionalitätsprinzip und die Beurteilung der Wesentlichkeit liegt beim Entscheidungsträger des Portfolios.

Die Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken und die damit einhergehenden Vorgaben für die Finanzindustrie werden laufend beobachtet. Es kann aufgrund von Änderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der Verbesserung der Datenlage und den zur Verfügung stehenden Methoden zu Anpassungen bei dieser Strategie kommen.