Sehen wir ein CCC-Comeback

18. Jul. 2024

Trotz eines insgesamt positiven Umfelds für europäische Hochzinsanleihen hatten Investoren in CCC bewerteten Anleihen dieses Jahr wenig Grund zur Freude. Einige große Emittenten im High Yield-Bereich wurden zu CCC herabgestuft. Nach einem schwachen Start ins Jahr 2024 scheint das Segment Ende April jedoch seinen Boden gefunden zu haben.

Größere Downgrades:

Das kleine CCC-Segment des europäischen High Yield-Marktes konnte im Jahr 2024 mit Altice France (erstrangige Anleihen), Atos und Grifols (unbesicherte Anleihe) einige größere Emittenten in seinen Reihen begrüßen. Insbesondere Altice France macht nach der Ankündigung, Anleiheinvestoren an der Entschuldung des Unternehmens zu beteiligen, nun fast 20% des CCC Sub-Index aus.

Schwache Wertentwicklung:

Allerdings war dieser Zuwachs eher ein Fluch als ein Segen, da insbesondere Atos nach dem Downgrade zu CCC seine Abwärtsbewegung temporär fortsetzte (-25% im März). Zusätzlich wurde der März von sehr schwacher Performance der Nachranganleihen von Altice France (-41%) und Altice International (-18%) belastet.

Die schwächste Performance in 2024 hatte jedoch die Holding-Anleihe von Thames Water, welche während ihrer Zeit im Index eine Performance von -76% aufwies.

Seit Jahresanfang weist das CCC-Segment damit eine negative Wertentwicklung von -0,9% auf, während BB-Anleihen mit +2,0% und B-Anleihen mit +3,2% deutlich positiv sind.

Wertentwicklung Euro High Yield 2024:

Quelle: Stand 28.06.2024, Wertentwicklung inkl. Kupons, ohne Finanzanleihen, Bloomberg Pan-European HY ex Financials BB Index (I27618EU Index), Bloomberg Pan-European HY ex Financials B Index (H27617EU Index), Bloomberg Pan-European HY ex Financials CCC Index (H27619EU Index)
Quelle: Bloomberg, eigene Berechnungen

Stimmung verbessert sich:

Allerdings hat sich die Stimmung für CCC-Anleihen seit Ende April verbessert. So konnten diese im Mai mit +2,26% die Segmente BB (+0,72%) und B (+1,07%) deutlich schlagen. Auch im Juni war die Performance von CCC-Anleihen dank einer starken ersten Hälfte mit +0,48% positiv, wenn auch nicht so gut wie B-Anleihen (BB +0,28%, B +0,56%). Der Grund für diesen Stimmungsumschwung ist eine Kombination aus robuster globaler Konjunktur, der anhaltenden Hoffnung auf Zinssenkungen sowie einer steigenden Aktivität am M&A-Markt. Insbesondere der letzte Punkt ist für angeschlagene Unternehmen wichtig, da eine höhere Unternehmensbewertung die Verluste für Anleiheinvestoren im Falle einer Restrukturierung mindern sollte. Mit einem Risikoaufschlag von 865 Basispunkten und einer Rendite von 11,7% bieten CCC-Anleihen noch immer ein relativ hohes Renditeniveau, sodass die Rally durchaus weitergehen könnte.1

Fazit – wie immer – Augen auf beim High Yield-Kauf!

Das CCC-Segment der Unternehmensanleihen ist durch hohe Volatilität gekennzeichnet und kann sich zeitweise deutlich von der Entwicklung anderer Ratingkategorien abkoppeln. Insbesondere der Zinsanstieg der letzten Jahre hat einige höher verschuldete Unternehmen in Probleme gebracht und zu teilweise deutlichen Anleiheverlusten geführt. Neben einem erhöhten Ausfall- und Verlustrisiko bietet das CCC-Segment jedoch auch die Chance auf hohe Kursgewinne, falls ein Unternehmen die Restrukturierung vermeiden kann und die Anleihen voll zurückgezahlt werden. Deshalb empfiehlt es sich, bei Investitionen in High Yield-Anleihen im Allgemeinen und in CCC-Anleihen im Besonderen mit einem ausgemachten Fixed Income CreditSpezialisten zu sprechen. Wir bei der HAGIM sehen uns mit unserer auf intensiver fundamentaler Kreditanalyse basierenden Anlagephilosophie für derartige Herausforderungen bestens gewappnet.
1) Stand 28.06.2024, Rendite zum ungünstigsten Kündigungstermin (yield to worst)
Anlagen

Risiken

Kursverluste aufgrund von Renditeanstiegen und/ oder erhöhten Risikoaufschlägen sind möglich. Auch ein Totalverlust kann nicht ausgeschlossen werden. Die Wertentwicklung der Vergangenheit ist weder ein Hinweis auf zukünftige Ergebnisse noch kann die zukünftige Wertentwicklung garantiert werden.

Disclaimer

Diese Marketingmitteilung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes wird ausschließlich zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt und ist nicht als persönliche Anlageberatung oder Empfehlung oder Auf-forderung zum Kauf, Verkauf oder Halten eines Finanzinstruments oder zur Übernahme einer Anlagestrategie zu verstehen.

Die in diesem Dokument enthaltenen Meinungen und Aussagen geben die aktuelle Einschätzung zum Erscheinungsdatum wieder. Die vorliegenden Informationen stellen keine vollständige Analyse aller wesentlichen Fakten in Bezug auf ein Land, eine Region oder einen Markt dar.

Sofern Aussagen über Marktentwicklungen, Renditen, Kursgewinne oder sonstige Vermögenszuwächse sowie Risikokennziffern getätigt werden, stellen diese lediglich Prognosen dar, für deren Eintritt wir keine Haftung übernehmen. Insbesondere sind frühere Wertentwicklungen, Simulationen oder Prognosen kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung. Vermögenswerte können sowohl steigen, als auch fallen. Alle Angaben wurden sorgfältig zusammengestellt; teilweise unter Rückgriff auf Informationen Dritter. Einzelne Angaben können sich insbesondere durch Zeitablauf, infolge von gesetzlichen Änderungen, aktueller Entwicklungen der Märkte ggf. auch kurzfristig als nicht mehr oder nicht mehr vollumfänglich zutreffend erweisen und sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität sämtlicher Angaben wird daher keine Gewähr übernommen. Die Angaben gehen von unserer Beurteilung der gegenwärtigen Rechts- und Steuerlage aus. Soweit steuerliche oder rechtliche Belange berührt werden, sollten diese vom Adressaten mit seinem Steuerberater bzw. Rechts-anwalt erörtert werden. Anlagen in Finanzinstrumente sind sowohl mit Chancen als auch mit Risiken verbunden. Der Umgang mit Interessenskonflikten in der HAGIM ist unter www.ha-gim.com/rechtliche-hinweiserechtliche-hinweise im Internet veröffentlicht. Die enthaltenen Informationen richten sich nur an Professionelle Kunden bzw. Geeignete Gegenparteien. Dieses Informationsdokument richtet sich weder an US-Bürger noch an Personen mit ständigem Wohnsitz in den USA, noch darf es in den USA verbreitet werden.

Loading...

Um auf Unternehmensebene unseren Beitrag an eine nachhaltige Zukunft zu liefern, arbeiten wir seit 2022 mit ClimatePartner zusammen. ClimatePartner unterstützt uns, unseren Carbon Footprint zu berechnen und anschließend Klimaschutzprojekte zur Kompensation der CO2-Emissionen zu finden. Wir identifizieren aktiv unsere wesentlichen CO2-Quellen und treiben deren Reduzierung voran. Für den Betrieb der HAGIM werden weiterhin konkrete Maßnahmen umgesetzt, die einen kohlenstoffarmen Betrieb ermöglichen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Auf Investment-Ebene stehen die Bedürfnisse und das Verständnis unserer Kunden von ESG im Vordergrund. Wir sehen uns als Enabler und Berater haben helfen Ihnen gerne Ihre Vorstellungen in einem Portfolio umzusetzen.

Die Vergütung der Mitarbeiter/innen ist ein Instrument der Geschäftspolitik und wird grundsätzlich von der Geschäftsführung bestimmt. Die Geschäftsführung ist damit für die angemessene Ausgestaltung und Umsetzung des Vergütungssystems sowie für die Vermeidung vergütungsbezogener Risiken verantwortlich. Die Grundsätze der Vergütungspolitik sind dem Aufsichtsrat mindestens einmal jährlich ausführlich zu erläutern. Die Vergütungspolitik gilt auch für die Geschäftsführung der HAGIM. Die Vergütung der Geschäftsführer bestimmt der Aufsichtsrat der Gesellschaft.

Die Vergütungspolitik steht im Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie, den Zielen und Interessen der Gesellschaft und umfasst Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Die Vergütungsrichtlinien der HAGIM sind in Abstimmung mit der Personalabteilung und Compliance ausgestaltet worden und sind darauf ausgerichtet, dass Kundeninteressen durch die Vergütung relevanter Personen kurz-, mittel- oder langfristig nicht beeinträchtigt werden.

Nachhaltigkeitsrisiken sind definiert als Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben können. Da sich die Vergütung der Portfoliomanager unter anderem an der Wertentwicklung der verwalteten Vermögen, somit also am Wert der Investitionen orientiert, ist ein jederzeitiger Gleichlauf von Kunden- und Mitarbeiterinteressen gewährleistet.

Die HAGIM berücksichtigt PAIs auf Unternehmensebene nicht.

Die Produkte, die von der HAGIM gemanagt und/ oder vertrieben werden und die PAIs berücksichtigen, spielen im Gesamtvolumen der HAGIM eine bisher sehr untergeordnete Rolle, da PAIs bei der deutlichen Mehrzahl an Produkten nicht berücksichtigt werden. Inwieweit künftig eine Berücksichtigung auf Produktebene erfolgen wird, hängt in erster Linie vom Bedarf unserer Investoren ab.

Im Umgang mit Artikel 4 SFDR verfolgt die HAGIM einen Proportionalitätsansatz. Die HAGIM plant PAIs auch auf Unternehmensebene zu berücksichtigen, wenn die Produkte, die PAIs berücksichtigen einen nicht unwesentlichen Teil des Gesamtvolumens ausmachen. Dieser Anteil wurde auf 10% festgelegt. Sobald die HAGIM PAIs auf Unternehmensebene berücksichtigt, wird das in einem Umfang geschehen, den die Datenlage zu diesem Zeitpunkt ermöglicht. Die Datenlage ist u.a. von angrenzenden regulatorischen oder freiwilligen Offenlegungsverpflichtungen für die investierbaren Unternehmen abhängig.

Weiterhin verfolgt die HAGIM sehr genau die regulatorischen Entwicklungen sowie die Entwicklungen am Markt und wird Anpassungen in den Vorgaben oder am Markt berücksichtigen.

Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019 / 2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben können. Diese Effekte können sich auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage des verwalteten Vermögens auswirken.

Nachhaltigkeitsrisiken fließen als qualitative Bewertung im Rahmen der generellen Analysetätigkeit durch die Entscheidungsträger des Portfolios ein. Im Investmentprozess werden sie innerhalb der fundamentalen Analyse neben anderen Risikofaktoren analysiert, qualitativ bewertet und in die Investitionsentscheidung einbezogen.

Es findet eine Betrachtung gemäß der einzelnen Dimensionen Ökologisches, Soziales und Governance statt („ESG“). Je nach verfügbarer Datenlage können in die Betrachtung Inhalte der nicht-finanziellen Berichterstattung, Bewertungen von ESG-Datenanbietern oder Adverse Media Checks einfließen. Die Betrachtung unterliegt dem Proportionalitätsprinzip und die Beurteilung der Wesentlichkeit liegt beim Entscheidungsträger des Portfolios.

Die Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken und die damit einhergehenden Vorgaben für die Finanzindustrie werden laufend beobachtet. Es kann aufgrund von Änderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der Verbesserung der Datenlage und den zur Verfügung stehenden Methoden zu Anpassungen bei dieser Strategie kommen.